
Einzelwohnbetreuung im Rahmen der Vollen Erziehung (EWB)
Die Einzelwohnbetreuung richtet sich an Mädchen und Jungen ab dem Ende der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Wenn ein Verbleib in der Familie nicht möglich ist oder die Entwicklung des Jugendlichen behindern könnte und eine sozialpädagogische Gruppensituation aus verschiedenen Gründen nicht geeignet erscheint, bieten wir die Möglichkeit einer Einzelwohnbetreuung an. Dazu mieten wir eine geeignete Wohnung an und etablieren ein engmaschiges Betreuungsnetzwerk.
Dieses Betreuungssetting unterstützt die Jugendlichen in alltagspraktischen Belangen und verfolgt ein individuelles Konzept zur Förderung ihrer emotionalen, sozialen und beruflichen Entwicklung. Unser Ziel ist es, die Jugendlichen bestmöglich zu begleiten und auf ihrem Weg zu einer erfolgreichen und selbstständigen Zukunft zu unterstützen.

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