
Mitarbeit bei Mobilis
Du möchtest jeden Tag etwas bewegen und Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen? Unsere Arbeit ist mehr als ein Job - sie ist eine Herzensangelegenheit.
Sinnvolle Tätigkeit: Du trägst aktiv dazu bei, Lebensqualität zu verbessern und Hoffnung zu schenken.
Teamarbeit: In einem engagierten, professionellen Team findest du Rückhalt und Austausch.
Flexibel: Flexible Arbeitseinteilung gehört zum Berufsbild als mobile Sozialpädagog:in. Unsere Organisation fördert das Vertrauen der Mitarbeiter:innen in ihre eigenen Fähigkeiten und wir gestehen ihnen ein hohes Maß an Autonomie zu.
Raum für Gestaltung: Deine Ideen und dein Engagement sind gefragt – bring dich ein und entwickle mit uns innovative Ansätze.
Weiterentwicklung: Wir bieten Möglichkeiten zur fachlichen Fortbildung und persönlichen Weiterentwicklung. Fort- und Weiterbildung, Teambesprechungen und Supervision sind bei Mobilis selbstverständlich.
Sicherheit: Mobilist:innen zeichnen sich durch eine lange Tätigkeitsdauer in der Firma und einer sehr hohen Arbeitszufriedenheit aus.
Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Gemäß den Richtlinien der OÖ Landesregierung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dürfen in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in OÖ nur mehr Personen als Sozialpädagogische Fachkräfte angestellt werden, die eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
-
Abgeschlossene Ausbildung zur:zum Sozialpädagogischen Fachbetreuer:in in der Jugendwohlfahrt gemäß Oö. SBG (ausschließlich FH-Lehrgang)
-
Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik, jedoch nicht das Colleg für Familienpädagogik)
-
Sozialarbeiter:in (BA) inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
-
Psycholog:in (BA)
-
Erziehungswissenschafter:in (BA)
-
Psychotherapeut:in
-
Pflichtschullehrer:in (Dipl.-Pädagog:in, Bachelor of Education) – (nicht erlaubt in NÖ)
-
Kindergartenpädagog:in
-
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit (BA) und Familienarbeit
Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Gemäß den Richtlinien der NÖ Landesregierung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dürfen in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in NÖ nur mehr Personen als Sozialpädagogische Fachkräfte angestellt werden, die eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
-
Abgeschlossene Ausbildung zur:zum Sozialpädagogischen Fachbetreuer:in in der Jugendwohlfahrt gemäß Oö. SBG (ausschließlich FH-Lehrgang)
-
Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik, BASOP (Bildungsanstalt für Sozialpädagogik))
-
Sozialarbeiter:in (BA) inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
-
Psycholog:in (BA)
-
Erziehungswissenschafter:in (BA)
-
Psychotherapeut:in
- BAfEP (Bildungsanstalt für Elementarpädagogik)
-
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit (BA) und Familienarbeit

Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Gemäß den Richtlinien der OÖ Landesregierung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dürfen in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in OÖ nur mehr Personen als Sozialpädagogische Fachkräfte angestellt werden, die eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
-
Abgeschlossene Ausbildung zur:zum Sozialpädagogischen Fachbetreuer:in in der Jugendwohlfahrt gemäß Oö. SBG (ausschließlich FH-Lehrgang)
-
Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik, jedoch nicht das Colleg für Familienpädagogik)
-
Sozialarbeiter:in (BA) inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
-
Psycholog:in (BA)
-
Erziehungswissenschafter:in (BA)
-
Psychotherapeut:in
-
Pflichtschullehrer:in (Dipl.-Pädagog:in, Bachelor of Education) – (nicht erlaubt in NÖ)
-
Kindergartenpädagog:in
-
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit (BA) und Familienarbeit
Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Gemäß den Richtlinien der NÖ Landesregierung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dürfen in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in NÖ nur mehr Personen als Sozialpädagogische Fachkräfte angestellt werden, die eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Anforderungen
-
Abgeschlossene Ausbildung zur:zum Sozialpädagogischen Fachbetreuer:in in der Jugendwohlfahrt gemäß Oö. SBG (ausschließlich FH-Lehrgang)
-
Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik, BASOP (Bildungsanstalt für Sozialpädagogik))
-
Sozialarbeiter:in (BA) inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
-
Psycholog:in (BA)
-
Erziehungswissenschafter:in (BA)
-
Psychotherapeut:in
- BAfEP (Bildungsanstalt für Elementarpädagogik)
-
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit (BA) und Familienarbeit
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